Partnerschaftlich zu mehr Compliance
Die Packaging and Packaging Waste Regulation
(PPWR) ist ein zentraler Baustein des European
Green Deal. Mit ihr verfolgt die Europäische Union das
Ziel,
Europa bis 2050 klimaneutral zu machen und den
Übergang zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft zu
beschleunigen.
Eine wichtige Rolle spielen dabei Verpackungen. Sie schützen
Produkte und erleichtern Transport und Lagerung –
verursachen
aber gleichzeitig große Mengen an Abfall und verbrauchen
wertvolle Rohstoffe. Um Verpackungen nachhaltiger zu gestalten
und Ressourcen länger im Kreislauf zu halten, hat die
Europäische Union die EU-Verpackungsverordnung
(PPWR) verabschiedet. Und
mit ihr die größten Veränderungen im europäischen
Verpackungsrecht seit Jahren. Denn sie soll Verpackungsabfälle
reduzieren, Recycling fördern, den Einsatz von Rezyklaten
erhöhen und europaweit einheitliche Vorgaben für Verpackungen
schaffen.
Für Unternehmen bedeutet das: Neue Anforderungen an
Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und
Dokumentation werden schrittweise verpflichtend. Wer
Verpackungen entwickelt, herstellt, importiert oder in Verkehr
bringt,
sollte sich deshalb frühzeitig mit der PPWR auseinandersetzen.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die PPWR-Verordnung.
Gut zu wissen:
Die PPWR ist eine EU-Verordnung. Anders als eine Richtlinie
muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Die
Regelungen gelten unmittelbar in allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und schaffen damit
erstmals einheitliche Vorgaben für Verpackungen im europäischen
Binnenmarkt.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation
(PPWR) ist die neue
EU-Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die
bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft erstmals europaweit
einheitliche Vorgaben für Verpackungen und
Verpackungsabfälle. Betroffen sind nahezu alle
Verpackungsarten – unabhängig davon, ob sie aus Papier,
Kunststoff, Glas, Metall oder Verbundmaterialien
bestehen.
Dazu gehören unter anderem:
Die Verordnung betrachtet den gesamten Lebenszyklus einer
Verpackung – von der Entwicklung über die Nutzung bis hin zum
Recycling. Dabei geht es nicht mehr
nur darum, Verpackungen sicher und funktional zu gestalten.
Künftig müssen sie auch möglichst ressourcenschonend,
recyclingfähig und kreislauffähig sein.
Auch Etiketten spielen dabei eine größere
Rolle als bisher. Sie gelten nicht mehr als bloßes
Gestaltungselement, sondern als Bestandteil der gesamten
Verpackung. Material, Haftklebstoff oder Druckverfahren können
entscheidend dafür sein, ob eine Verpackung hochwertig recycelt
werden kann.
Praxis-Tipp: Wer bereits heute Verpackungen
entwickelt oder einkauft,
sollte nicht nur die Verpackung selbst, sondern auch Etiketten,
Klebstoffe
und eingesetzte Materialien gemeinsam betrachten.
In Europa fallen jedes Jahr Millionen Tonnen Verpackungsabfälle
an – Tendenz steigend. Gleichzeitig unterscheiden sich die
Verpackungsvorschriften
der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bislang teilweise
erheblich. Mit der PPWR möchte die Europäische Union
deshalb einheitliche Regeln schaffen,
um Verpackungen nachhaltiger zu gestalten.

Im Mittelpunkt stehen drei Ziele:
1. Weniger Verpackungsabfälle
Verpackungen sollen künftig möglichst vermieden werden. Wo
Verpackungen notwendig sind, sollen Materialeinsatz und
Verpackungsvolumen reduziert werden.
2. Mehr Recycling
Verpackungen sollen von Anfang an so entwickelt werden, dass
sie möglichst hochwertig recycelt werden können. Gleichzeitig
soll der Einsatz recycelter Materialien deutlich steigen.
3. Eine funktionierende
Kreislaufwirtschaft
Wertvolle Rohstoffe sollen länger genutzt und wiederverwendet
werden. Verpackungen sollen möglichst nicht mehr als Abfall
enden, sondern
als Rohstoff für neue Verpackungen dienen.
Die kurze Antwort: Fast alle Unternehmen, die
Verpackungen innerhalb der Europäischen Union in Verkehr
bringen.
Dazu gehören beispielsweise:
Wer sollte jetzt handeln?
Auch wenn viele Regelungen erst schrittweise umgesetzt werden,
empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung.
Folgende Fragen sollten Unternehmen bereits heute beantworten
können:
Je früher Unternehmen ihre Verpackungen überprüfen, desto einfacher lassen sich notwendige Anpassungen planen.
Bei Fragen: Wer mehrere Verpackungslieferant:innen hat, sollte frühzeitig das Gespräch suchen. Viele Anforderungen lassen sich nur gemeinsam entlang der Lieferkette umsetzen.
Ihr
Kontakt:
tri.ppwr@cclind.com
Mit der PPWR stehen künftig Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Recyclingfähigkeit deutlich stärker im Fokus.
Recyclingfähigkeit wird zum
Maßstab
Verpackungen sollen so entwickelt werden,
dass sie hochwertig recycelt werden können.
Materialkombinationen, Farben, Verschlüsse oder
Etiketten müssen deshalb stärker aufeinander abgestimmt
werden.
Rezyklate werden wichtiger
Für bestimmte Kunststoffverpackungen schreibt die PPWR künftig
Mindestanteile an recyceltem Kunststoff vor. Dadurch soll der
Einsatz
neuer fossiler Rohstoffe reduziert werden.
Einheitliche Kennzeichnungen
Verbraucher:innen sollen auf einen Blick erkennen können,
Dafür werden europaweit einheitliche Kennzeichnungen eingeführt.
Etiketten werden zum Erfolgsfaktor
Etiketten beeinflussen die Recyclingfähigkeit einer Verpackung
maßgeblich. Material, Haftklebstoffe und Druckfarben sollten
deshalb bereits während
der Verpackungsentwicklung berücksichtigt werden.
Dokumentation gewinnt an Bedeutung
Unternehmen müssen künftig umfangreicher dokumentieren, dass
ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen.
Technische Unterlagen
und Konformitätsnachweise werden damit zu einem festen
Bestandteil
der Verpackungsentwicklung.
Konformitätserklärung wird verpflichtend
Eine wichtige Neuerung der PPWR ist die
Konformitätserklärung.
Die verantwortlichen Akteur:innen müssen künftig schriftlich
bestätigen
können, dass ihre Verpackungen den geltenden
Anforderungen
der EU-Verpackungsverordnung entsprechen.
Die Konformitätserklärung basiert auf einer technischen
Dokumentation.
Darin wird unter anderem nachgewiesen, dass die
Verpackung,
die relevanten Vorgaben der PPWR erfüllt – beispielsweise
hinsichtlich Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit oder
weiterer geltender Anforderungen.
Unternehmen sollten deshalb bereits heute damit beginnen,
die notwendigen Informationen entlang ihrer Lieferkette zu
sammeln
und ihre Dokumentation entsprechend aufzubauen. Gerade bei
Verpackungen
mit mehreren Komponenten oder unterschiedlichen
Lieferant:innen
wird die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten künftig noch
wichtiger.
Praxis-Tipp: Die Konformitätserklärung wird zu einem zentralen Nachweis für die Einhaltung der PPWR. Wer Materialdaten, Spezifikationen und technische Informationen bereits heute strukturiert dokumentiert, erleichtert sich die spätere Umsetzung erheblich.
Sie möchten die wichtigsten Neuerungen der EU-Verpackungsverordnung schnell erfassen?
Dann laden Sie sich unsere kostenlose PDF-Übersicht herunter.
Die Einführung der PPWR erfolgt schrittweise. Deshalb ist es wichtig, die wichtigsten Termine im Blick zu behalten.
|
11. Februar 2025 |
Die PPWR tritt offiziell in Kraft. |
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12. August 2026 |
Die EU-Verpackungsverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. |
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ab 2028 |
Weitere Anforderungen werden schrittweise verbindlich. |
|
ab 2030 |
Zusätzliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu
Rezyklatanteilen und |
Gilt die PPWR auch in Deutschland?
Ja. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie
unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – also auch in
Deutschland.
Betrifft die PPWR nur
Kunststoffverpackungen?
Nein. Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle
Verpackungsmaterialien. Für einzelne Materialien gelten jedoch
unterschiedliche Anforderungen.
Sind auch Etiketten betroffen?
Ja. Etiketten sind Bestandteil der Verpackung und können deren
Recyclingfähigkeit beeinflussen. Deshalb gewinnen Materialwahl,
Klebstoffe und Gestaltung
künftig an Bedeutung.
Müssen Unternehmen jetzt sofort handeln?
Viele Regelungen gelten erst schrittweise. Dennoch empfiehlt es
sich, bestehende Verpackungen frühzeitig zu überprüfen und
notwendige Anpassungen
rechtzeitig zu planen.
Was ist eine Konformitätserklärung nach der
PPWR?
Die Konformitätserklärung ist ein verpflichtender Nachweis, mit
dem Hersteller:innen bzw. verantwortliche
Wirtschaftsakteur:innen bestätigen, dass eine Verpackung
die Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie basiert auf einer
technischen Dokumentation und muss den zuständigen Behörden auf
Verlangen vorgelegt werden.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation
(PPWR) ist weit mehr als eine neue
Verpackungsverordnung. Sie verändert die Art und Weise, wie
Verpackungen entwickelt, eingesetzt und recycelt werden. Für
Unternehmen bedeutet das, Verpackungen künftig ganzheitlich zu
betrachten – von der Materialauswahl über Etiketten und
Kennzeichnung bis hin zur späteren Wiederverwertung. Da viele
Anforderungen in den kommenden Jahren konkretisiert oder
stufenweise eingeführt werden,
lohnt es sich, das Thema kontinuierlich im Blick zu behalten.
Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig mit neuen
Informationen, Fristen und gesetzlichen Entwicklungen, damit
Sie jederzeit einen verlässlichen Überblick
über die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
behalten.
Wichtige Quellen zum Nachlesen:
